Meine Person

„Ich bin Juristin geworden, da für mich schon immer Gerechtigkeit und Fairness äußerst wichtige Werte im Umgang mit Menschen waren und sind. Als harmoniebewusster Mensch habe ich bereits von klein auf Auseinandersetzungen geschlichtet. Um dieses harmonische Gleichgewicht möglichst schnell wieder herzustellen, strebe ich nach zügigen und für alle Beteiligten akzeptablen Lösungen. Falls diese Lösungen nicht möglich sind, vertrete ich Ihre Interessen in konsequenter Weise vor Gericht.“

Ulrike Eisenhut | Rechtsanwältin | Mediatorin | Fachanwältin für Arbeitsrecht
1987 – 1991

Studium der Rechtswissenschaften an der Universität in Passau

1991

Erstes juristisches Staatsexamen in Passau

1991 – 1994

Rechtsreferendariat am Landgericht München I

1994

Zweites juristisches Staatsexamen in München

1994

Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

1994 – 2004

Mehrjährige Tätigkeit als Justitiarin beim Bayerischen Journalisten-Verband und als Rechtsanwältin der Kanzlei Ancker & Eisenhut

2001

Zulassung zur Fachanwaltschaft für Arbeitsrecht

2004

Selbständige Tätigkeit als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht

2013

Selbständige Tätigkeit als Mediatorin

Vertretungsberechtigung an allen deutschen Arbeits-, Landesarbeitsgerichten und Bundesarbeitsgericht sowie Amts- und Landgerichten

Mitglied der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München