Tätigkeitsbereiche
Als Fachanwältin für Arbeitsrecht erfolgt meine Beratung und gerichtliche Vertretung sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer in sämtlichen Bereichen des Arbeitsrechts (Individual- und Kollektivarbeitsrecht), einschließlich angrenzender Rechtsgebiete, wie dem Dienstvertragsrecht, dem Sozialversicherungsrecht, dem Handels- und Gesellschaftsrecht. Aufgrund meiner mehrjährigen Tätigkeit als Justitiarin beim Bayerischen Journalisten-Verband berate und vertrete ich auch Verlage, Medienunternehmen, Journalisten und Künstler auf den Gebieten des Urheber-, Verlags-, Presse- und Persönlichkeitsrechts.
Die Schwerpunkte meiner Beratung und Vertretung im Individualarbeitsrecht sind unter anderem
- Arbeitsvertragsgestaltungen
- Ausbildungsverträge
- Abwicklungs- und Aufhebungsverträge
- Arbeitnehmerüberlassung und Zeitarbeit
- Arbeitszeit, Mehrarbeit, Überstunden
- Altersversorgung
- Abmahnungen
- Befristungen
- Betriebsübergänge
- Kündigungen
- Kurzarbeit
- Mutterschutz, Elternzeit
- Teilzeit
- Umstrukturierung, Umwandlung, Personalabbau
- Urlaub
- Vergütung, Gratifikation, Sonderzahlung
- Zeugnisse
Die Schwerpunkte meiner Beratung im Kollektivarbeitsrecht sind unter anderem
- Betriebsverfassungsrecht
- Betriebsratsanhörung
- Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
- Betriebsvereinbarungen
- Einigungsstellen
- Sozialplan und Interessenausgleich
- Tarifvertragsgestaltung
- Tarifvertrag des öffentlichen Dienst
- Bundesangestelltentarifvertrag
- Tarifverträge für Journalisten und Journalistinnen an Tageszeitungen, Zeitschriften, Rundfunk