Tätigkeitsbereiche

Als Fachanwältin für Arbeitsrecht erfolgt meine Beratung und gerichtliche Vertretung sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer in sämtlichen Bereichen des Arbeitsrechts (Individual- und Kollektivarbeitsrecht), einschließlich angrenzender Rechtsgebiete, wie dem Dienstvertragsrecht, dem Sozialversicherungsrecht, dem Handels- und Gesellschaftsrecht. Aufgrund meiner mehrjährigen Tätigkeit als Justitiarin beim Bayerischen Journalisten-Verband berate und vertrete ich auch Verlage, Medienunternehmen, Journalisten und Künstler auf den Gebieten des Urheber-, Verlags-, Presse- und Persönlichkeitsrechts.

Die Schwerpunkte meiner Beratung und Vertretung im Individualarbeitsrecht sind unter anderem

  • Arbeitsvertragsgestaltungen
  • Ausbildungsverträge
  • Abwicklungs- und Aufhebungsverträge
  • Arbeitnehmerüberlassung und Zeitarbeit
  • Arbeitszeit, Mehrarbeit, Überstunden
  • Altersversorgung
  • Abmahnungen
  • Befristungen
  • Betriebsübergänge
  • Kündigungen
  • Kurzarbeit
  • Mutterschutz, Elternzeit
  • Teilzeit
  • Umstrukturierung, Umwandlung, Personalabbau
  • Urlaub
  • Vergütung, Gratifikation, Sonderzahlung
  • Zeugnisse

Die Schwerpunkte meiner Beratung im Kollektivarbeitsrecht sind unter anderem

  • Betriebsverfassungsrecht
  • Betriebsratsanhörung
  • Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
  • Betriebsvereinbarungen
  • Einigungsstellen
  • Sozialplan und Interessenausgleich
  • Tarifvertragsgestaltung
  • Tarifvertrag des öffentlichen Dienst
  • Bundesangestelltentarifvertrag
  • Tarifverträge für Journalisten und Journalistinnen an Tageszeitungen, Zeitschriften, Rundfunk