Anwaltskosten

Anwaltskosten

Die Abrechnung meiner Anwaltskosten erfolgt nach einer individuellen Vergütungsvereinbarung oder nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes. Die Höhe der Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz richtet sich nach dem Wert des konkreten rechtlichen Problems (Gegenstandswert) und den Umfang und Schwierigkeitsgrad der Tätigkeit.

Gerichtskosten

Neben den Anwaltskosten entstehen im gerichtlichen Verfahren Gerichtskosten nach dem Gerichtskostengesetz. Die Höhe richtet sich nach dem Gegenstandswert. Im Arbeitsgerichtsverfahren besteht die Besonderheit, dass keine Gerichtskosten erhoben werden, wenn die Klage im Laufe des Verfahrens zurückgenommen oder ein Vergleich abgeschlossen wird.

Kostentragung

Grundsätzlich trägt die unterliegende Partei die gesamten Kosten, also auch die der Gegenseite. Obsiegen bzw. unterliegen die Parteien zum Teil wird eine Quote gebildet. Jede Partei trägt einen Teil der Kosten im Verhältnis ihres Obsiegens oder Unterliegens. Im Arbeitsgerichtsverfahren besteht die Besonderheit, dass im erstinstanzlichen Verfahren jede Partei ihre außergerichtlichen Kosten selbst trägt, das heißt, jeder bezahlt seinen Rechtsanwalt selbst. Im Verfahren der zweiten Instanz vor den Landesarbeitsgerichten oder der dritten Instanz vor dem Bundesarbeitsgericht bleibt es bei der allgemeinen Regelung. Die unterliegende Partei muss auch die außergerichtlichen Kosten übernehmen.

Mediationskosten

Mangels einer gesetzlichen Regelung erfolgt eine Abrechnung nach individueller Vergütungsvereinbarung. Im Mediationsverfahren werden die Kosten von den Beteiligten in der Regel hälftig übernommen.

Rechtsschutzversicherung

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, führe ich für Sie den gesamten Schriftverkehr mit Ihrer Versicherungsgesellschaft von der Einholung der Deckungszusage bis hin zur Abrechnung der Kosten. In diesem Fall haben Sie gegebenenfalls die von Ihnen vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung zu übernehmen.